Schutz- und Hygienekonzept

Individuelles Schutz- und Hygienekonzept für die Durchführung der Gottesdienste und Gemeindeveranstaltungen an der Evangeliums-Christengemeinde Berlin-Lichtenberg gemäß Berliner SARS-CoV-2-Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (InfSchMV) § 5 sowie Hygienerahmenkonzept der Berliner Senatsverwaltung für Kultur und Europa.

Stand 17. Juli 2021

  • Personen, die offensichtliche Krankheitssymptome von COVID-19 aufweisen (Fieber, trockener Husten, Gliederschmerzen, Schnupfen, Niesen, Verlust von Geruchs- und Geschmackssinn, Atembeschwerden, siehe RKI-Steckbrief), nachweislich krank sind, zuletzt Kontakt mit einer erkrankten Person hatten oder auch nur unsicher sind, bleiben zu Hause und verfolgen die Gottesdienste über den YouTube-Kanal der Gemeinde.
  • Die persönlich anwesenden Teilnehmer müssen sich im Voraus mit Hilfe eines elektronischen Formulars (verfügbar auf der Webseite der Gemeinde https://lichtenberg.ecg-berlin.de/) namentlich registrieren. Bei der Registrierung wird angegeben, in welchem Zeitraum sie sich im Gemeindehaus aufhalten. Diejenigen, die keine elektronische Registrierung vornehmen können, werden am Eingang zum Gemeindehaus von den Ordnern registriert. Die Registrierung dient ausschließlich der Anwesenheitsdokumentation zwecks Kontaktnachverfolgung und wird für 4 Wochen aufbewahrt, danach vernichtet.
  • Die Anzahl der Sitzplätze im Saal wird reduziert; die Stühle werden mit einem Mindestabstand von 1,5 Meter in alle Richtungen aufgestellt. Auf Grund der im Voraus erfolgten Registrierung ist bekannt, ob Familien teilnehmen und wie viele Personen aus demselben Haushalt erscheinen. Für diese werden bei Bedarf im Saal zusammenhängende Sitzplätze bereitgestellt. Die Schiebetür zur Cafeteria wird dauerhaft geöffnet, auf diese Weise wird erheblich mehr Freiraum im Saal geschaffen. Der so zusätzlich gewonnene Platz wird entsprechend bestuhlt. Nach Möglichkeit werden die Sitzplätze so besetzt, dass sich freie Reihen zwischen den Sitzenden befinden und die Anwesenden sich über den gesamten Saal gleichmäßig verteilen.
  • Es gibt einen speziell organisierten und koordinierten Ordnerdienst. Die Ordner begleiten die erscheinenden Personen gezielt zu ihren Sitzplätzen, führen die Anwesenheitsdokumentation, sorgen mit Überwachung und Hinweisen dafür, dass sich keine Menschenansammlungen bilden. Auch desinfizieren sie sensible Bereiche wie Türgriffe und gewährleisten, dass der Saal nach dem Ende des Gottesdienstes sofort geräumt und gründlich durchgelüftet wird.
  • Als zusätzliche Ausgangsmöglichkeit dient die Seitentür; damit wird Gedränge beim Betreten und Verlassen des Gemeindehauses zusätzlich vermieden.
  • Auf dem Boden im Eingangsbereich sind gut sichtbare Streifen angebracht, die helfen, einen Mindestabstand beim Betreten des Gemeindehauses zu halten.
  • Beide Hälften der gläsernen Doppeltüren werden aufgemacht, um möglichst freien Zutritt zu ermöglichen. Die Anwesenden halten sich beim Eingang und Ausgang, auf den Fluren sowie beim Treppensteigen jeweils an die rechte Seite (nach dem Prinzip des Straßenverkehrs).
  • Im Eingangsbereich stehen Desinfektionsmittel zur Verfügung, die gleich nach dem Betreten benutzt werden können. In den Toilettenräumen gibt es jederzeit die Möglichkeit zur gründlichen Handhygiene.
  • Im gesamten Innenbereich des Gemeindehauses und insbesondere beim Gesang gilt die unbedingte Pflicht zur Mund-Nasen-Bedeckung mittels medizinischer Schutzmasken (FFP2-Masken oder OP-Masken). Die Gemeinde stellt bei Bedarf medizinische OP-Masken kostenlos zur Verfügung. Mund-Nasen-Bedeckung darf beim Aufenthalt am festen Sitzplatz (etwa beim stillen Sitzen während der Predigt) gemäß InfSchMV § 2 Absatz 1 Satz 2 abgenommen werden. Maskenpflicht gilt unter Umständen außerdem dann, wenn die vorgeschriebene 1,5-Meter-Distanz nicht eingehalten werden kann, z.B. auch draußen auf dem Gemeindeparkplatz bei vielen zugleich Anwesenden.
  • Auf die Benutzung der Garderobe soll möglichst verzichtet werden, um Gedränge zu vermeiden. In jedem Fall ist auf den gebührenden Abstand zu achten.
  • An der Tür sind gut sichtbar die Hinweise zu Hygieneregeln in deutscher und russischer Sprache angebracht, unter anderem solche, die vom Berliner Senat und BZgA bereitgestellt sind. Ebenfalls an der Tür sowie im Inneren des Gemeindehauses sind Hinweisschilder mit Hinweisen zu Hygiene, Maskenpflicht und Abstandhalten angebracht. Die Gemeindemitglieder werden über die Verhaltens- und Hygieneregeln (wie Abstandhalten, Verzicht auf Begrüßungsrituale, Handdesinfektion, Etikette beim Husten und Niesen, etc.) mittels besonderer Mitteilungen in der WhatsApp-Gruppe sowie über öffentliche Ansagen vor dem Gottesdienst wiederholt informiert und sensibilisiert.
  • Der liturgische Gesang erfolgt ausschließlich durch die spezielle Gesangsgruppe von max. 5 Beteiligten, die einen Mindestabstand von 2 Metern untereinander sowie mindestens 4 Metern in Richtung Saal einhalten. Es werden nicht mehr als 3-4 Lieder gesungen, die Gesamtdauer des Gesangs überschreitet nicht 15 Minuten. Die Gemeinde beteiligt sich am Gesang mit gemäßigter Lautstärke und unter Tragen der medizinischen Schutzmasken.
  • Beim Abendmahl wird kein Tablett mit gebrochenem Brotlaib und kein gemeinsamer Becher, wie sonst üblich, herumgereicht. Beim Brotbrechen und Verteilen tragen die Ältesten hygienische Schutzhandschuhe. Die Teilnehmer erhalten das kleine Brotstück kontaktlos in die löffelartig gehaltene Handfläche. Die Teilnehmer erhalten außerdem im Voraus vorbereitete individuelle kleine Einwegbehälter mit Wein.
  • Die reguläre Gottesdienstzeit wird verkürzt, so dass zwischen dem deutschsprachigen und dem russischsprachigen Gottesdienst eine angemessene Pause entsteht, die zum Durchlüften und Desinfizieren verwendet wird. Der Saal wird sofort nach dem Gottesdienstende freigeräumt und die Fenster weit aufgemacht.
  • Der Mutter-Kind-Raum steht ausschließlich stillenden Müttern und Eltern von Kleinkindern zum zweckmäßigen Aufenthalt zur Verfügung. Sie achten auf die vorgeschriebenen Abstände. Es befinden sich max. 2 Mütter gleichzeitig im Raum. Spielzeug wird entfernt. Über offene Tür soll zusätzlich zu den Deckenlüftern möglichst viel Luft hineinströmen. Außerhalb der Kinderstunden haben sich die Kinder jederzeit in der Nähe der Eltern aufzuhalten; diese tragen die Verantwortung für die Aufsicht. Weitere Details sind in einem besonderen Schutz- und Hygienekonzept geregelt.
  • Die Kinderstunde findet gemäß einem speziell ausgearbeiteten Schutz- und Hygienekonzept statt; dieses ist an den Türen zu den Räumen in der oberen Etage (wo Kinderstunden stattfinden), gut sichtbar angebracht und mit den Eltern abgestimmt.
  • Nach dem Gottesdienst findet kein Kaffeetrinken und keine Gesprächsgemeinschaft in der Cafeteria statt. Die Küche wird nicht benutzt.
  • Der Platz vor dem Gemeindehaus soll nach dem Ende des Gottesdienstes unverzüglich geräumt werden ohne draußen stehende Gesprächsgruppen zu bilden.

Individuelles Schutz- und Hygienekonzept für die Durchführung von Kinderstunden

  • Die Räume werden vor und nach dem Kindergottesdienst 15 Minuten stoßgelüftet.
  • Eine kontinuierliche Außenbelüftung (Fenster auf Kipp) sollte, sofern das wetterbedingt möglich ist, während der gesamten Kinderstunde andauern.
  • Nach Betreten des Raums gehen die Kinder unverzüglich zu ihren Sitzplätzen.
  • Eine Mund-Nasen-Bedeckung mittels medizinischer Schutzmasken (FFP2-Masken oder OP-Masken) ist Pflicht für alle Teilnehmenden ab 6 Jahren.
  • Kinder mit Schnupfen, Husten, Fieber oder anderen Krankheitssymptomen dürfen nicht an der Kinderstunde teilnehmen, ebenso Kinder, die zuletzt bekanntermaßen Kontakt mit einer an COVID-19 erkrankten Person hatten.
  • Der Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen Einzelpersonen bzw. zu Personen des anderen Haushaltes ist einzuhalten.
  • Die Tische und Stühle in den Kindergottesdiensträumen werden unter der Beachtung des Mindestabstandes aufgestellt.
  • Körperkontakt ist strikt zu vermeiden.
  • Es ist eine Anwesenheitsdokumentation der Teilnehmenden zu erstellen und vier Wochen aufzubewahren.
  • Es wird während der Kinderstunde nicht gegessen. Selbst mitgebrachte Getränke dürfen getrunken werden.
  • Seife und Einmalhandtücher sind in den Sanitärräumen ausreichend vorhanden und sollten benutzt werden.
  • Das allgemeine Schutz- und Hygienekonzept der Gemeinde ist im Übrigen stets zu befolgen.

Individuelles Schutz- und Hygienekonzept für die Nutzung des Mutter-Kind-Raums

  • Der Mutter-Kind-Raum steht ausschließlich stillenden Müttern und Eltern von Kleinkindern zum zweckmäßigen Aufenthalt zur Verfügung.
  • Es befinden sich max. 2 Mütter gleichzeitig im Raum. Es dürfen sich nur Kinder bis drei Jahre sowie nur ein Elternteil pro Familie im Raum aufhalten.
  • Die Tür zum Babyraum bleibt kontinuierlich geöffnet.
  • Die Luftabzugsanlage bleibt stets angeschaltet.
  • Nach dem Betreten des Raums gehen die Eltern mit ihren Kindern unverzüglich zu ihren Sitzplätzen.
  • Eine Mund-Nasen-Bedeckung mittels medizinischer Schutzmasken (FFP2-Masken oder OP-Masken) ist Pflicht für alle Anwesenden, ausgenommen Kinder bis 6 Jahren.
  • Der Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen Einzelpersonen bzw. zu Personen des anderen Haushaltes ist einzuhalten.
  • Kinder oder Erwachsene mit Schnupfen, Husten, Fieber oder anderen Krankheitssymptomen oder solche, die zuletzt bekanntermaßen Kontakt mit einer an COVID-19 erkrankten Person hatten, dürfen sich nicht im Raum aufhalten.
  • Körperkontakt ist strikt zu vermeiden.
  • Es darf nur mit dem selbst mitgebrachten Spielzeug gespielt werden. Anderes Spielzeug und Kinderbücher wurden entfernt.
  • Das Herumreichen von Spielzeug, Gegenständen oder Essen ist nicht erlaubt.
  • Seife und Einmalhandtücher sind in den Sanitärräumen ausreichend vorhanden und sollten benutzt werden.
  • Das allgemeine Schutz- und Hygienekonzept der Gemeinde ist im Übrigen stets zu befolgen.