Aktueller Stand der Dinge

(zuletzt geändert am 21.12.2021, 19:00)

Vom 5. Februar 2022 gilt die Vierte SARS-CoV-2-Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (InfSchMV) des Berliner Senats (siehe Wortlaut hier). Gemäß § 12 Absatz 1 sind Gottesdienste als „Besondere Veranstaltungen“ zulässig. Es sind keine Obergrenzen für die Teilnehmerzahl festgelegt, diese ergeben sich allein aus dem zur Verfügung stehenden freien Raum. Für die Teilnahme an Gottesdiensten wird keine 2G/3G-Bedingung vorausgesetzt.

Bitte beachten Sie mit aller Sorgfalt die an unserer Gemeinde geltenden Hygiene- und Schutzmaßnahmen!

In Bezug auf das Singen gelten folgende Regeln (siehe Hygienerahmenkonzept der Senatsverwaltung für Kultur, Stand 05.02.2022, Wortlaut hier). Der gemeinsame Gesang ist grundsätzlich erlaubt. Die Dauer des Gesangs ist zeitlich auf ein Minimum begrenzt, die Gemeinde singt mit gemäßigter Lautstärke, unter Einhaltung der Abstände und Tragen von medizinischen Gesichtsmasken.

Im Gemeindehaus haben wir durch permanente Öffnung der Falttür zur Cafeteria den zur Verfügung stehenden freien Raum erheblich vergrößert. Über die vier großen Doppelfenster sowie die Fensterluken im oberen Bereich wird der Saal regelmäßig gründlich gelüftet. Kinderstunde findet gemäß einem besonderen Schutz- und Hygienekonzept statt. Kaffeetrinken in der Cafeteria findet nicht statt. Die Gottesdienstdauer ist reduziert.

Bitte beachten Sie unbedingt die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Gesichtsmaske (FFP2-Maske oder OP-Maske) im gesamten Innenbereich des Gemeindehauses und insbesondere beim gemeinsamen Gesang! Beim Aufenthalt am festen Sitzplatz während der Predigt darf die Gesichtsmaske gemäß InfSchMV § 12 Absatz 1 Satz 2 abgenommen werden.

Nach wie vor können Sie die Gottesdienste auch auf unserem YouTube-Kanal @GemeindeLichtenberg im Internet mitverfolgen. „Der HERR wird seinem Volk Kraft geben; der HERR wird sein Volk segnen mit Frieden!“ (Psalm 29,11).

„…Wenn wir Dich haben, kann uns nicht schaden
Teufel, Welt, Sünd‘ oder Tod;
Du hast’s in Händen, kannst alles wenden,
wie nur heißen mag die Not.
Drum wir Dich ehren, Dein Lob vermehren
mit hellem Schalle, freuen uns alle
zu dieser Stunde. Halleluja!“

Cyriakus Schneegaß, „In Dir ist Freude“, EG 398

Schutz- und Hygienekonzept

Individuelles Schutz- und Hygienekonzept für die Durchführung der Gottesdienste und Gemeindeveranstaltungen an der Evangeliums-Christengemeinde Berlin-Lichtenberg gemäß Berliner SARS-CoV-2-Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (InfSchMV) § 5 sowie Hygienerahmenkonzept der Berliner Senatsverwaltung für Kultur und Europa.

Stand 17. Juli 2021

  • Personen, die offensichtliche Krankheitssymptome von COVID-19 aufweisen (Fieber, trockener Husten, Gliederschmerzen, Schnupfen, Niesen, Verlust von Geruchs- und Geschmackssinn, Atembeschwerden, siehe RKI-Steckbrief), nachweislich krank sind, zuletzt Kontakt mit einer erkrankten Person hatten oder auch nur unsicher sind, bleiben zu Hause und verfolgen die Gottesdienste über den YouTube-Kanal der Gemeinde.
  • Die persönlich anwesenden Teilnehmer müssen sich im Voraus mit Hilfe eines elektronischen Formulars (verfügbar auf der Webseite der Gemeinde https://lichtenberg.ecg-berlin.de/) namentlich registrieren. Bei der Registrierung wird angegeben, in welchem Zeitraum sie sich im Gemeindehaus aufhalten. Diejenigen, die keine elektronische Registrierung vornehmen können, werden am Eingang zum Gemeindehaus von den Ordnern registriert. Die Registrierung dient ausschließlich der Anwesenheitsdokumentation zwecks Kontaktnachverfolgung und wird für 4 Wochen aufbewahrt, danach vernichtet.
  • Die Anzahl der Sitzplätze im Saal wird reduziert; die Stühle werden mit einem Mindestabstand von 1,5 Meter in alle Richtungen aufgestellt. Auf Grund der im Voraus erfolgten Registrierung ist bekannt, ob Familien teilnehmen und wie viele Personen aus demselben Haushalt erscheinen. Für diese werden bei Bedarf im Saal zusammenhängende Sitzplätze bereitgestellt. Die Schiebetür zur Cafeteria wird dauerhaft geöffnet, auf diese Weise wird erheblich mehr Freiraum im Saal geschaffen. Der so zusätzlich gewonnene Platz wird entsprechend bestuhlt. Nach Möglichkeit werden die Sitzplätze so besetzt, dass sich freie Reihen zwischen den Sitzenden befinden und die Anwesenden sich über den gesamten Saal gleichmäßig verteilen.
  • Es gibt einen speziell organisierten und koordinierten Ordnerdienst. Die Ordner begleiten die erscheinenden Personen gezielt zu ihren Sitzplätzen, führen die Anwesenheitsdokumentation, sorgen mit Überwachung und Hinweisen dafür, dass sich keine Menschenansammlungen bilden. Auch desinfizieren sie sensible Bereiche wie Türgriffe und gewährleisten, dass der Saal nach dem Ende des Gottesdienstes sofort geräumt und gründlich durchgelüftet wird.
  • Als zusätzliche Ausgangsmöglichkeit dient die Seitentür; damit wird Gedränge beim Betreten und Verlassen des Gemeindehauses zusätzlich vermieden.
  • Auf dem Boden im Eingangsbereich sind gut sichtbare Streifen angebracht, die helfen, einen Mindestabstand beim Betreten des Gemeindehauses zu halten.
  • Beide Hälften der gläsernen Doppeltüren werden aufgemacht, um möglichst freien Zutritt zu ermöglichen. Die Anwesenden halten sich beim Eingang und Ausgang, auf den Fluren sowie beim Treppensteigen jeweils an die rechte Seite (nach dem Prinzip des Straßenverkehrs).
  • Im Eingangsbereich stehen Desinfektionsmittel zur Verfügung, die gleich nach dem Betreten benutzt werden können. In den Toilettenräumen gibt es jederzeit die Möglichkeit zur gründlichen Handhygiene.
  • Im gesamten Innenbereich des Gemeindehauses und insbesondere beim Gesang gilt die unbedingte Pflicht zur Mund-Nasen-Bedeckung mittels medizinischer Schutzmasken (FFP2-Masken oder OP-Masken). Die Gemeinde stellt bei Bedarf medizinische OP-Masken kostenlos zur Verfügung. Mund-Nasen-Bedeckung darf beim Aufenthalt am festen Sitzplatz (etwa beim stillen Sitzen während der Predigt) gemäß InfSchMV § 2 Absatz 1 Satz 2 abgenommen werden. Maskenpflicht gilt unter Umständen außerdem dann, wenn die vorgeschriebene 1,5-Meter-Distanz nicht eingehalten werden kann, z.B. auch draußen auf dem Gemeindeparkplatz bei vielen zugleich Anwesenden.
  • Auf die Benutzung der Garderobe soll möglichst verzichtet werden, um Gedränge zu vermeiden. In jedem Fall ist auf den gebührenden Abstand zu achten.
  • An der Tür sind gut sichtbar die Hinweise zu Hygieneregeln in deutscher und russischer Sprache angebracht, unter anderem solche, die vom Berliner Senat und BZgA bereitgestellt sind. Ebenfalls an der Tür sowie im Inneren des Gemeindehauses sind Hinweisschilder mit Hinweisen zu Hygiene, Maskenpflicht und Abstandhalten angebracht. Die Gemeindemitglieder werden über die Verhaltens- und Hygieneregeln (wie Abstandhalten, Verzicht auf Begrüßungsrituale, Handdesinfektion, Etikette beim Husten und Niesen, etc.) mittels besonderer Mitteilungen in der WhatsApp-Gruppe sowie über öffentliche Ansagen vor dem Gottesdienst wiederholt informiert und sensibilisiert.
  • Der liturgische Gesang erfolgt ausschließlich durch die spezielle Gesangsgruppe von max. 5 Beteiligten, die einen Mindestabstand von 2 Metern untereinander sowie mindestens 4 Metern in Richtung Saal einhalten. Es werden nicht mehr als 3-4 Lieder gesungen, die Gesamtdauer des Gesangs überschreitet nicht 15 Minuten. Die Gemeinde beteiligt sich am Gesang mit gemäßigter Lautstärke und unter Tragen der medizinischen Schutzmasken.
  • Beim Abendmahl wird kein Tablett mit gebrochenem Brotlaib und kein gemeinsamer Becher, wie sonst üblich, herumgereicht. Beim Brotbrechen und Verteilen tragen die Ältesten hygienische Schutzhandschuhe. Die Teilnehmer erhalten das kleine Brotstück kontaktlos in die löffelartig gehaltene Handfläche. Die Teilnehmer erhalten außerdem im Voraus vorbereitete individuelle kleine Einwegbehälter mit Wein.
  • Die reguläre Gottesdienstzeit wird verkürzt, so dass zwischen dem deutschsprachigen und dem russischsprachigen Gottesdienst eine angemessene Pause entsteht, die zum Durchlüften und Desinfizieren verwendet wird. Der Saal wird sofort nach dem Gottesdienstende freigeräumt und die Fenster weit aufgemacht.
  • Der Mutter-Kind-Raum steht ausschließlich stillenden Müttern und Eltern von Kleinkindern zum zweckmäßigen Aufenthalt zur Verfügung. Sie achten auf die vorgeschriebenen Abstände. Es befinden sich max. 2 Mütter gleichzeitig im Raum. Spielzeug wird entfernt. Über offene Tür soll zusätzlich zu den Deckenlüftern möglichst viel Luft hineinströmen. Außerhalb der Kinderstunden haben sich die Kinder jederzeit in der Nähe der Eltern aufzuhalten; diese tragen die Verantwortung für die Aufsicht. Weitere Details sind in einem besonderen Schutz- und Hygienekonzept geregelt.
  • Die Kinderstunde findet gemäß einem speziell ausgearbeiteten Schutz- und Hygienekonzept statt; dieses ist an den Türen zu den Räumen in der oberen Etage (wo Kinderstunden stattfinden), gut sichtbar angebracht und mit den Eltern abgestimmt.
  • Nach dem Gottesdienst findet kein Kaffeetrinken und keine Gesprächsgemeinschaft in der Cafeteria statt. Die Küche wird nicht benutzt.
  • Der Platz vor dem Gemeindehaus soll nach dem Ende des Gottesdienstes unverzüglich geräumt werden ohne draußen stehende Gesprächsgruppen zu bilden.

Individuelles Schutz- und Hygienekonzept für die Durchführung von Kinderstunden

  • Die Räume werden vor und nach dem Kindergottesdienst 15 Minuten stoßgelüftet.
  • Eine kontinuierliche Außenbelüftung (Fenster auf Kipp) sollte, sofern das wetterbedingt möglich ist, während der gesamten Kinderstunde andauern.
  • Nach Betreten des Raums gehen die Kinder unverzüglich zu ihren Sitzplätzen.
  • Eine Mund-Nasen-Bedeckung mittels medizinischer Schutzmasken (FFP2-Masken oder OP-Masken) ist Pflicht für alle Teilnehmenden ab 6 Jahren.
  • Kinder mit Schnupfen, Husten, Fieber oder anderen Krankheitssymptomen dürfen nicht an der Kinderstunde teilnehmen, ebenso Kinder, die zuletzt bekanntermaßen Kontakt mit einer an COVID-19 erkrankten Person hatten.
  • Der Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen Einzelpersonen bzw. zu Personen des anderen Haushaltes ist einzuhalten.
  • Die Tische und Stühle in den Kindergottesdiensträumen werden unter der Beachtung des Mindestabstandes aufgestellt.
  • Körperkontakt ist strikt zu vermeiden.
  • Es ist eine Anwesenheitsdokumentation der Teilnehmenden zu erstellen und vier Wochen aufzubewahren.
  • Es wird während der Kinderstunde nicht gegessen. Selbst mitgebrachte Getränke dürfen getrunken werden.
  • Seife und Einmalhandtücher sind in den Sanitärräumen ausreichend vorhanden und sollten benutzt werden.
  • Das allgemeine Schutz- und Hygienekonzept der Gemeinde ist im Übrigen stets zu befolgen.

Individuelles Schutz- und Hygienekonzept für die Nutzung des Mutter-Kind-Raums

  • Der Mutter-Kind-Raum steht ausschließlich stillenden Müttern und Eltern von Kleinkindern zum zweckmäßigen Aufenthalt zur Verfügung.
  • Es befinden sich max. 2 Mütter gleichzeitig im Raum. Es dürfen sich nur Kinder bis drei Jahre sowie nur ein Elternteil pro Familie im Raum aufhalten.
  • Die Tür zum Babyraum bleibt kontinuierlich geöffnet.
  • Die Luftabzugsanlage bleibt stets angeschaltet.
  • Nach dem Betreten des Raums gehen die Eltern mit ihren Kindern unverzüglich zu ihren Sitzplätzen.
  • Eine Mund-Nasen-Bedeckung mittels medizinischer Schutzmasken (FFP2-Masken oder OP-Masken) ist Pflicht für alle Anwesenden, ausgenommen Kinder bis 6 Jahren.
  • Der Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen Einzelpersonen bzw. zu Personen des anderen Haushaltes ist einzuhalten.
  • Kinder oder Erwachsene mit Schnupfen, Husten, Fieber oder anderen Krankheitssymptomen oder solche, die zuletzt bekanntermaßen Kontakt mit einer an COVID-19 erkrankten Person hatten, dürfen sich nicht im Raum aufhalten.
  • Körperkontakt ist strikt zu vermeiden.
  • Es darf nur mit dem selbst mitgebrachten Spielzeug gespielt werden. Anderes Spielzeug und Kinderbücher wurden entfernt.
  • Das Herumreichen von Spielzeug, Gegenständen oder Essen ist nicht erlaubt.
  • Seife und Einmalhandtücher sind in den Sanitärräumen ausreichend vorhanden und sollten benutzt werden.
  • Das allgemeine Schutz- und Hygienekonzept der Gemeinde ist im Übrigen stets zu befolgen.

Als Christ durch Pandemiezeiten – eine Orientierung

4. Mai 2020

Geliebte Geschwister! Es werden die in den letzten Wochen bestandenen Verbote und strikten Maßnahmen nun nach und nach gelockert. Das öffentliche Leben kommt allmählich wieder in Gang. Die Menschen dürfen (und müssen) sich wieder verstärkt hinauswagen – auf die Straße, in die öffentlichen Verkehrsmittel, zur täglichen Arbeit oder zur Schule… Und als Gläubige – auch in die Gemeinde. Manch einer fühlt sich vielleicht unsicher, plagt sich mit allerlei Gedanken, ringt um die richtigen Entscheidungen. Soll ich, oder soll ich nicht? Ist es zu riskant? Begebe ich mich in Gefahr? Schade ich meinen Liebsten? Was ist, wenn…? Manch ein anderer wiederum gibt sich betont locker, sorglos und gelassen, hält alles nur für eine „mediengemachte Hysterie“. Wie soll man als Christ mit dieser ganzen Sache umgehen? Hier ist eine ganz einfache praktische Orientierung aus der Heiligen Schrift.

Unser Verhalten als Christen sollte in diesen Zeiten von zwei elementaren biblischen Grundsätzen geprägt sein.

1) Der erste Grundsatz lautet:

„Darum fürchten wir uns nicht, wenngleich die Welt unterginge“ (Ps 46,3)

Der Titel eines Artikels in der „Berliner Morgenpost“ lautete vor Kurzem: „Fast 40 Prozent der Berliner haben Angst vor Ansteckung“. In einem Interview mit der „Berliner Zeitung“ sagte Dr. Klaus Reinhardt, Präsident der Bundesärztekammer: „Ich erlebe in meiner eigenen Praxis eine eindeutige Zunahme der Menschen mit Angststörungen. Da sind völlig gesunde, sportliche Menschen plötzlich in einer andauernden Panik vor einer möglichen Corona-Infektion.“ Der gottlose, materialistisch und naturalistisch geprägte Mensch von heute fürchtet sich von dem, was er nicht versteht und nicht unter seiner Kontrolle hat. Ein Virus, das unaufhaltsam um sich greift; der rücksichtslose „blinde Zufall“, der jederzeit einen treffen kann; die täglich hochsteigenden Zahlen der Infizierten und Verstorbenen in den Medien; widersprüchliche Aussagen seitens der umschwärmten Topwissenschaftler; der plötzliche, rasante, bis dahin kaum vorstellbare Umbruch der gewohnten Lebensgestaltung; die ungewisse Zukunft – davon kann einem schnell unbehaglich werden.

Als Christen haben wir in der Bibel zahlreiche trostreiche Zusagen unseres Gottes, Sein Volk mitten unter den schlimmsten Nöten und Gefahren zu bewahren. Durch die ganze Geschichte hindurch erkennen wir Gottes mächtiges Handeln zur Bewahrung Seines geliebten Volkes. Er bewahrt Noah und seine Familie und bringt sie lebendig durch die globale Flutkatastrophe. Er bewahrt Lot und seine Familie vor dem grausamen Untergang des Sodoms. Er bewahrt Sein Volk Israel, während das Land Ägypten von den schrecklichen Plagen erschüttert wird. Er bewahrt Schadrach, Meschach und Abed-Nego mitten im flammenden Feuerofen und Daniel in der Löwengrube. Er bewahrt Paulus beim Schiffbruch und nach dem giftigen Schlangenbiss. (1. Mose 6-8; 2. Pet 2,5; 1. Mose 19; 2. Pet 2,6-9; 2. Mose 7-12; Dan 3+6; Apg 27+28).

Darüber hinaus macht die Bibel mit allem Nachdruck klar, dass unser Leben nicht vom Zufall bestimmt wird, sondern bis in die kleinsten Einzelheiten unter Gottes komplettem, wirksamem und wohlwollendem Regiment steht. „Verkauft man nicht zwei Sperlinge für einen Groschen? Dennoch fällt keiner von ihnen auf die Erde ohne euren Vater. Bei euch aber sind sogar die Haare auf dem Haupt alle gezählt. Darum fürchtet euch nicht; ihr seid kostbarer als viele Sperlinge“ (Mt 10,29-31). Und selbst wenn uns etwas zustoßen sollte, ruhen wir in Gewissheit, „dass Laub und Gras, Regen und Dürre, fruchtbare und unfruchtbare Jahre, Essen und Trinken, Gesundheit und Krankheit, Reichtum und Armut und alles andere uns nicht durch Zufall, sondern aus seiner väterlichen Hand zukommt“ (Heidelberger Katechismus, Frage 27), sodass uns „alle Dinge zum Besten dienen“ und gar nichts „uns scheiden kann von der Liebe Gottes, die in Christus Jesus ist, unserm Herrn“ (Röm 8,28+38-39).

So dürfen und sollen wir, buchstäblich jeden Morgen und Abend, unser Herz und Verstand an den herrlichen Zusagen der Bibel glaubend laben und stärken. Erinnert euch dran, lernt sie auswendig, sinnt darüber nach, gebraucht sie im Gebet, ermutigt damit eure Nächsten, gründet darauf euer tägliches Leben! „Gott hält sein Wort mit Freuden, und was Er spricht, geschieht“ (Paul Gerhardt, EG 302).

„Gott ist unsre Zuversicht und Stärke, eine Hilfe in den großen Nöten, die uns getroffen haben. Darum fürchten wir uns nicht, wenngleich die Welt unterginge. Der HERR Zebaoth ist mit uns, der Gott Jakobs ist unser Schutz.“ (Ps 46,2-3+12).

„…dass du nicht erschrecken musst vor dem Grauen der Nacht, vor dem Pfeil, der des Tages fliegt, vor der Pest, die im Finstern schleicht, vor der Seuche, die am Mittag Verderben bringt. Wenn auch tausend fallen zu deiner Seite und zehntausend zu deiner Rechten, so wird es doch dich nicht treffen. Denn der HERR ist deine Zuversicht, der Höchste ist deine Zuflucht. Es wird dir kein Übel begegnen, und keine Plage wird sich deinem Hause nahen. Denn er hat seinen Engeln befohlen, dass sie dich behüten auf allen deinen Wegen…“ (Ps 91,5-7+9-11).

2) Daran schließt sich sogleich der zweite Grundsatz an:

„Du sollst den Herrn, deinen Gott, nicht versuchen“ (Mt 4,7)

Angesichts solcher herrlichen Zusagen dürfen wir zugleich nicht übermütig, leichtsinnig und fahrlässig werden. Gerade mit den Worten aus dem Psalm 91 reizte der Teufel unseren Heiland Jesus zum „Ausprobieren“, ob denn Gottes Zusagen auch wirklich so gelten. Der Herr Jesus ließ es nicht durchgehen und widerstand dem Versucher (Mt 4,5-7). Gott wird Sein Wort gewiss halten, wenn es darauf ankommt. Wir sollen darauf einfältig vertrauen und nicht damit vorsätzlich experimentieren. Wir dürfen im Glauben fest damit rechnen, aber nicht in Vermessenheit darauf spekulieren.

Im Gesetz, das Gott durch Mose Seinem Volk gegeben hat, heißt es: „Wenn du ein neues Haus baust, so mache ein Geländer ringsum auf deinem Dach, damit du nicht Blutschuld auf dein Haus lädst, wenn jemand herabfällt“ (5. Mose 22,8). Ja, Gott sendet Seinen Schutzengel, dich zu bewahren. Ja, es wird kein Haar von deinem Haupt fallen, die dazu alle gezählt sind. Aber du – „mache ein Geländer ringsum auf deinem Dach“. Ergreife die nötigen Sicherheitsvorkehrungen. Handle weise und umsichtig. Das ist ein Gebot Gottes, das wir uns ernst zu Herzen nehmen sollten. So warnte Paulus etwa, dass die Schiffsreise nach Rom wegen schlechten Wetterverhältnissen zu gefährlich wäre und man sie lieber nicht antreten sollte (Apg 27,9-10+21). Auch riet er Timotheus, wegen dessen schwachen Magen und chronischen Krankheiten als gesundheitsfördernde Maßnahme verdünnten Wein zu trinken (1 Tim 5,23). Das war vernünftig, besonnen, fern jeglichen fanatischen Idealismus. An vielen Stellen unseres Alltags machen wir es ja in großen und kleinen Dingen genauso. Wir putzen uns die Zähne – als Vorsichtsmaßnahme gegen Karies. Wir legen beim Autofahren den Sicherheitsgurt an und befolgen die Verkehrsregeln. Und das Auto selbst ist vorsorglich versichert und vom TÜV regelmäßig überprüft. Wir tragen beim Fahrradfahren, Motorradfahren oder auf der Baustelle einen Schutzhelm. In unserer Wohnung hängt ein Rauchmelder. In unserem Gemeindehaus sind Feuerlöscher angebracht und Fluchtwege gekennzeichnet. Wir schließen die Tür der Wohnung mit dem Schlüssel ab. Wir lassen das kleine Kind nicht mit der Schere spielen. Und vieles mehr.

Daher, wenn wir in der heutigen Situation die gebührenden Vorsichtsmaßnahmen zur Sicherung der Gesundheit ergreifen – Hände gründlich waschen, beim Husten und Niesen aufpassen, Abstandsvorschriften beachten, auf Händedruck oder geschwisterliches Küssen bei der Begrüßung verzichten, Gesichtsmaske oder Handschuhe tragen – handeln wir nicht aus Kleinmut oder Unglauben. Sondern umgekehrt – wir ehren Gott, indem wir Seine Mahnungen ernst nehmen. „Der Kluge sieht die Gefahr und verbirgt sich; die Unverständigen aber laufen weiter und erleiden Schaden“ (Spr 22,3). Bei alledem sind wir nicht von einem blinden abergläubischen Vertrauen auf „Gesundheitsexperten“ oder Hygienemittel getrieben, sondern erhoffen unseren Schutz und Sicherheit allein vom gnädigen lebendigen Gott.

„Schaff uns Beistand in der Not; denn Menschenhilfe ist nichts nütze. Mit Gott wollen wir Taten tun.“ (Ps 60,13-14)